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WAZ investiert 21,2 Millionen Euro in drei Jahren

08.12.2021  |  WAZ - Aktuelles

Investitionsprogramm für zukunftsfähige wasserwirtschaftliche Anlagen

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Güstrow-Bützow-Sternberg fasste auf ihrer Sitzung am 08.12.2021 wichtige Beschlüsse für die kommenden Jahre. Unter anderem ging es um Investitionen und Gebühren.

Im Bereich Trinkwasser liegt der Schwerpunkt in den nächsten drei Jahren auf der Umsetzung der Trinkwasserkonzeption, die eine schrittweise Ablösung von sanierungsbedürftigen Wasserwerken und den Zusammenschluss von Versorgungsgebieten vorsieht. Im Jahr 2022 werden die Wasserwerke Kuhs und Siemitz an das Versorgungsgebiet Laage für insgesamt 600 TEUR angeschlossen. Weiterhin erfolgt die Ablösung der Wasserwerke Warnow und Rosenow durch einen Anschluss an das Wasserwerk Lübzin (570 TEUR). Das Wasserwerk Nutteln wird an das Versorgungsgebiet Kuhlen (231 TEUR) angeschlossen und das Wasserwerk Groß Tessin an Groß Bäbelin (298 TEUR). Mit einem Wertumfang von 287 TEUR steht der Ersatz des Reinwasserbehälters des Wasserwerkes Bölkow im Plan. In Krakow am See wird die Trinkwasserleitung in der Ernst-Thälmann-Straße für ca. 240 TEUR saniert.

Im Bereich Abwasser stehen im Jahr 2022 der Ersatz der Kläranlage Steinhagen (472 TEUR) sowie Sanierungen der Gebläse auf den Kläranlagen Laage (280 TEUR) und Warin (110 TEUR) an. In Bützow wird weiterhin im Bahnhofsviertel sowie Am Forsthof gebaut. In Krakow am See werden die Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle in der Dobbiner Chaussee für insgesamt 588 TEUR saniert. Zusammen mit dem Straßenbau erfolgt in der Dorfstraße in Liessow eine Sanierung der Trinkwasserleitung (181 TEUR) und des Schmutzwasserkanals (491 TEUR). Insgesamt investiert der WAZ im kommenden Jahr 7,082 Mio. Euro.

Da zum 31.12.2021 die Kalkulationszeiträume sämtlicher Gebühren auslaufen, wurden neue Kalkulationen notwendig, die dann für 3 Jahre, vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024, gelten.

Aufgrund des großen Investitionsumfangs steigt die Mengengebühr für Trinkwasser von derzeit 1,90 Euro/m³ auf 2,01 Euro/m³. Die monatlichen Grundgebühren bleiben unverändert, z.B. für den kleinsten Zähler bei 10,00 Euro.

Auch im Abwasserbereich sind moderate Gebührenerhöhungen notwendig.

Im Schmutzwasserbereich muss die Mengengebühr von derzeit 2,90 Euro/m³ auf 2,95 Euro/m³ erhöht werden. Die entsprechende monatliche Grundgebühr bleibt konstant bei 9,20 Euro/Wohneinheit.

Für einen Einfamilienhaushalt ergibt sich in der Summe von Trink- und Schmutzwasser eine jährliche Mehrbelastung von ca. 19 Euro.

Auch die Mengengebühren für die dezentrale Entsorgung müssen angehoben werden. Die Grundgebühren bleiben unverändert.

Die Mengengebühr für die Entsorgung des Abwasser-/Schlammgemisches aus nichtöffentlichen Kleinkläranlagen steigt demnach von derzeit 24,95 Euro/m³ auf 31,52 Euro/m³. 
Für einen Musterhaushalt mit einer durchschnittlich abzufahrenden Menge von 1 m³ pro Jahr ergibt sich daraus eine jährliche Mehrbelastung von 6,57 Euro.

Bei der Mengengebühr für die Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Gruben ist eine Erhöhung des Gebührensatzes von derzeit 9,30 Euro/m³ auf 9,97 Euro/m³ notwendig. Die Mehrbelastung für einen Einfamilienhaushalt mit vier Personen liegt bei 76,00 Euro pro Jahr.

Die Gebühr für die Niederschlagwasserentsorgung bleibt unverändert bei 0,67 Euro/m².

Christian Grüschow, Verbandsvorsteher des WAZ, schätzt ein: „Die Investitionen und Sanierungen in wasserwirtschaftliche Anlagen gewährleisten auch zukünftig die Ver- und Entsorgungssicherheit im Zweckverbandsgebiet. Unsere Gebührenkalkulationen bieten eine hohe Planungssicherheit für unsere Kunden, denn die neuen Gebührensätze sind für drei Jahre stabil.“