Aktuelles
vom Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow-Sternberg
Gebührenanpassungen im Verbandsgebiet ab 01.01.2026
11.12.2025 | WAZ - Aktuelles
Investitionen von 9,9 Millionen in 2026
Das mit dem Investitionsplan für das Jahr 2026 beschlossene Investitionsvolumen hat sich im Vergleich zu 2025 (9,3 Mio. EUR) auf insgesamt 9,9 Mio. EUR erhöht, was in erster Linie auf vermehrte Baumaßnahmen im Bereich Niederschlagswasser zurückzuführen ist. Aber auch die gestiegenen Baukosten führen dazu, dass im Vergleich zu den Vorjahren mehr Geldmittel eingesetzt werden müssen, um geplante Maßnahmen umzusetzen.
Im Bereich Trinkwasser steht 2026 die Netzsanierung in Kritzkow als größte Investitionsmaßnahme an. Aber auch in Lüssow, Krakow am See, Gnemern und Oettelin sind Maßnahmen im Trinkwassernetz geplant.
Im Bereich Abwasser ist die größte Baumaßnahme ebenfalls in Kritzkow zu verorten. Neben den Trinkwasserleitungen werden dort das Schmutz- sowie das Niederschlagswassernetz ertüchtigt und teilweise neu hergestellt. Gleiches gilt für den Andreassteig in Bützow, wo ebenfalls die Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasserleitungen erneuert werden. Weitere umfangreiche Maßnahmen im Abwasserbereich sind in Diekhof und Lüssow geplant.
Neue Gebühren ab dem 1. Januar 2026
Die im Jahr 2025 durchgeführte Nachkalkulation für den dreijährigen Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 ergab sowohl im Trinkwasserbereich als auch im Bereich der zentralen Schmutzwasserbeseitigung eine Kostenunterdeckung, die jeweils hälftig in 2026 und 2027 auszugleichen ist und die den Großteil der Gebührenerhöhungen in 2026 ausmacht. Trotz erheblicher Kostensteigerungen in allen Bereichen blieben die Gebühren in den krisengeprägten Jahren 2022, 2023 und 2024 für die Kunden des WAZ stabil und konnten die gestiegenen Kosten nicht abdecken. Diese Unterdeckung muss nun in 2026/2027 ausgeglichen werden.
Weitere Gründe für die Gebührenanpassung sind insbesondere inflationsbedingt deutlich gestiegene Darlehenszinsen sowie Steigerungen von Energie-, Material- und Rohstoffkosten sowie Aufwendungen für Dienstleistungen Dritter. Allein die Baupreise sind laut Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes seit 2021 um über 40 % gestiegen. Höhere Investitionsbedarfe und verschärfte umweltrechtliche Anforderungen wirken ebenfalls kostensteigernd.
So beschloss die Verbandsversammlung im Trinkwasserbereich eine Anhebung der Mengengebühren um 14 Cent auf brutto 2,77 EUR pro m³ sowie eine Anhebung der monatlichen Grundgebühr um 4,28 EUR auf 21,40 EUR für die im Verbandsgebiet überwiegend verbaute Zählergröße Q3 4,0. Im zentralen Schmutzwasserbereich steigt die Mengengebühr um 41 Cent auf 3,61 EUR pro m³ und die monatliche Grundgebühr um 3,40 EUR auf 18,40 EUR je Wohneinheit. Für einen 4-Personen-Haushalt eines zentral angeschlossenen Einfamilienhauses mit einem Durchschnittsverbrauch von 120 m³ steigt die monatliche Gebührenbelastung für Trink- und Schmutzwasser zusammen damit um insgesamt 13,18 EUR.
Im Bereich der dezentralen Entsorgung kann dagegen die Mengengebühr bei den abflusslosen Sammelgruben um 37 Cent auf 13,88 EUR je m³ verbrauchten Trinkwassers und bei den Grundstückskläranlagen um 3,86 EUR auf 35,71 EUR je abgefahrenen Kubikmeter Abwasser-/Schlammgemisches bei gleichbleibender Grundgebühr gesenkt werden.
Auch die Niederschlagswassergebühr sinkt um 21 Cent auf 0,93 EUR je m² angeschlossener Fläche.
Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026.


